Wir sind eine überschaubare Kanzlei von vier Advokatinnen und Advokaten und bieten Rechtsdienstleistungen in einem persönlichen Rahmen. Wir legen Wert auf individuelle Beratung und die Schaffung einer vertrauensvollen Beziehung zu unseren Klientinnen und Klienten.
Dank unserem breiten Erfahrungshintergrund kennen wir die verschiedenen Aspekte eines Anliegens und haben den Blick für das Wesentliche. Wir bieten die fachlich kompetente Unterstützung und erarbeiten mit unserer Klientschaft zusammen die optimale Lösung.
Eine Partnerin verfügt über eine anerkannte Ausbildung in Mediation und bietet ihre Vermittlungstätigkeit in verschiedenen Bereichen des Zusammenlebens an.
Zu unserer Klientschaft zählen Privatpersonen, alle Arten von Unternehmen und Stiftungen sowie Gemeinwesen, welche die vielfältigen und nachhaltigen Leistungen unserer Kanzlei schätzen.
Wir sind eingetragen im Anwaltsregister und Mitglieder der Advokatenkammer Basel sowie des Schweizerischen Anwaltsverbandes.
Wir orientieren Sie über rechtliche Regelungen, besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten, Risiken und Kosten der Durchsetzung Ihres Anliegens und unterstützen Sie aktiv auf dem von Ihnen gewählten Weg. Wir begutachten oder entwerfen Ihre Verträge und andere wichtige Schriftstücke und kommentieren Ihre Vorhaben aus rechtlicher Sicht.
Wir unterstützen und vertreten Sie bei Verhandlungen mit Privaten sowie vor Gerichten und gegenüber Behörden. Wir nehmen dabei je nach Wunsch und Umständen eine durchsetzungsorientierte oder eine vermittelnde Haltung ein. Sie haben in uns eine verlässliche und kompetente Stütze in schwierigen Situationen.
Unter Beizug einer Urkundsperson erstellen wir für Sie notarielle Urkunden für alle Arten von Gesellschaften und Stiftungen, für ehe- und erbrechtliche Belange, für Vorsorgeaufträge sowie für Grundstücksgeschäfte in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. In anderen Kantonen bereiten wir Grundstücksgeschäfte zuhanden der zuständigen Notariatsbehörden vor.
Wir übernehmen die Wahrung und Durchsetzung Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen in den von Ihnen gewünschten privaten oder beruflichen Bereichen, auch als Willensvollstrecker und als Stiftungs- oder Verwaltungsrat. Wir sind Ansprechpartner in Lebens- oder Alltagsfragen mit rechtlichem Hintergrund und stehen für eine Zweitmeinung oder einen unabhängigen Beitrag zu Ihrer eigenen Meinungsbildung zur Verfügung.
Privatrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht
In unserer Kanzlei stehen Ihnen alle Partnerinnen und Partner für anwaltliche Beratung und Interessenvertretung zur Verfügung.
Wir treten vor allem vor den Gerichten und Behörden in der Nordwestschweiz (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau sowie Solothurn) auf. Je nach den Umständen vertreten wir unsere Klientschaft auch vor den Gerichten und Behörden anderer Kantone oder gegenüber ausländischen Behörden.
Der/die von der Klientschaft beauftragte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin führt seine/ihre Mandate in ausschliesslich persönlicher Verantwortung.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das Ihnen helfen kann, einen Konflikt eigenverantwortlich und in fairer Weise zu regeln. Die Mediatorin/der Mediator vermittelt zwischen den Konfliktparteien und unterstützt Sie bei der Suche nach tragfähigen Lösungen. Ziel ist es, Veränderungen zu ermöglichen, die den Bedürfnissen der Beteiligten gerecht werden. Im Zentrum steht nicht die Frage nach Schuld oder Unschuld bzw. Gewinnen oder Verlieren, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für die Zukunft.
Es ist uns ein Anliegen, dass der Mediationsprozess in einer angenehmen, vertrauensvollen Atmosphäre abläuft. Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche werden ernst genommen und berücksichtigt. Die Kommunikationsfähigkeit zwischen den Beteiligten wird gefördert und deren persönliche Beziehungen geschützt. Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben – wie beispielsweise bei der Scheidung – reichen wir alle erforderlichen Unterlagen beim Gericht ein und begleiten Sie zum Gerichtstermin.
Wie viele Sitzungen nötig sind, um zu einer Vereinbarung zu kommen, hängt von der Komplexität des Konflikts ab. Eine Sitzung dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Stunden. Bei der Festlegung des Honorars nehmen wir auf Ihre finanziellen Verhältnisse Rücksicht. Eine erfolgreiche Mediation ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
In unserer Kanzlei verfügt Elisabeth Lehmann über eine anerkannte Ausbildung in Mediation und eine langjährige Praxiserfahrung. Sie steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Urs Pfander
Dr. iur., Advokat
Jahrgang 1961
Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch
urs.pfander@advobasel.ch
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Ausbildung/Beruflicher Werdegang
Tätigkeitsschwerpunkte
Weitere Tätigkeiten
Evelyne Alder
lic. iur., Advokatin
Jahrgang 1965
Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch
evelyne.alder@advobasel.ch
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Ausbildung/Beruflicher Werdegang
Tätigkeitsschwerpunkte
Weitere Tätigkeiten
Elisabeth Lehmann
lic. iur., Advokatin
Mediatorin SDM / SAV
Collaborative Lawyer CLP
Mutter zweier erwachsener Kinder
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
lisa.lehmann@advobasel.ch
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Ausbildung/Beruflicher Werdegang
Tätigkeitsschwerpunkte
Weitere Tätigkeiten
Ursula Fuchs
Dr. iur., Advokatin
Jahrgang 1971
Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch
ursula.fuchs@advobasel.ch
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Ausbildung/Beruflicher Werdegang
Tätigkeitsschwerpunkte
Weitere Tätigkeiten
Wir verrechnen unsere Leistungen in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand. Dies gilt sowohl für gerichtliche Verfahren wie für Beratungen oder aussergerichtliche Vertretungen. In besonderen Konstellationen kann ausnahmsweise ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Die Ansätze pro Stunde variieren je nach Komplexität und Bedeutung der Sache zwischen CHF 250 und CHF 400. In speziellen Fällen kann ein reduzierter Tarif zur Anwendung kommen. Zusätzlich zum Honorar sind die Mehrwertsteuer gemäss jeweils geltendem Satz und die Auslagen für Kopien, Kommunikationsspesen, Fahrkosten etc. geschuldet.
Die Festlegung des konkret anwendbaren Stundenansatzes erfolgt im Rahmen der Honorarvereinbarung mit Ihnen. Aufgrund der Standesregeln sind wir
gehalten, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen. Wird in einem gerichtlichen Verfahren eine Entschädigung für Anwaltskosten zugesprochen, so wird diese von uns vereinnahmt und darüber in der Honorarrechnung abgerechnet.
Im Rahmen gerichtlicher Verfahren prüfen wir bei knappen finanziellen Mitteln, ob ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung aussichtsreich ist. Falls die unentgeltliche Prozessführung bewilligt wird, werden die Anwaltskosten vom Staat getragen.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Gerne prüfen wir, ob bei dieser ein Gesuch um Kostengutsprache eingereicht werden kann.
Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Tram 3 bis Haltestelle Spalentor, Bus 30 und 33 bis Haltestellen Spalentor oder Bernoullianum
Anfahrt mit dem Auto
Nächstgelegenes Parkhaus ist das Parkhaus City (Universitätsspital).
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Die Kommunikation per E-Mail unterliegt technischen Bedingungen, auf welche die Benutzenden keinen Einfluss haben. So ist die Integrität und Vertraulichkeit einer Nachricht, aber auch die Identität des Absenders oder Empfängers nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet. Eine entsprechende Haftung oder Garantie kann von uns nicht übernommen werden. Falls Sie nicht bereit sind, diese Risiken einzugehen, bitten wir Sie um Mitteilung, damit auf andere Kommunikationsmittel ausgewichen werden kann.